Copyright NTN-SNR ROULEMENTS – Version vom 01/01/2013- Vervielfältigung verboten
I - BESTELLUNG – ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
Jede Bestellung setzt die vorbehaltlose Annahme dieser allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen durch den Kunden voraus. Diese haben Vorrang vor allen anderslautenden Bestimmungen, die sich möglicherweise auf Bestellscheinen des Kunden, seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder jeder sonstigen Kundenunterlage finden könnten, es sei denn NTN-SNR hätte eine solche Abweichung im Vorfeld akzeptiert und dem Kunden schriftlich bestätigt.
II –VERSAND DER PRODUKTE
Die Produkte werden ab dem von NTN-SNR bestimmten Werk verkauft und gemäß Incoterm „FCA (frei Frachtführer) Verkäuferstandort“ (laut Definition in den Incoterms 2010) auf das vom Kunden bereit gestellte Transportmittel geladen. Daher gilt die Lieferung als ausgeführt und die Risiken gehen auf den Kunden über, sobald die Produkte (im Exportfall verzollt) auf das vom Kunden bereit gestellte Transportmittel verfrachtet wurden. Es obliegt somit dem Kunden oder Empfänger, ab dem Zeitpunkt, ab dem die Produkte gemäß diesen Bedingungen als ausgeliefert gelten, Regressmaßnahmen gegen die Spediteure und Versicherer einzuleiten.
Ausnahmen von dieser Regel sind nicht zulässig, es sei denn sie werden ausdrücklich zwischen NTN-SNR und dem Kunden vereinbart.
III - LIEFERFRISTEN - LIEFERMENGEN
Die auf den Auftragsbestätigungen erwähnten Lieferfristen haben Richtliniencharakter und stellen von Seiten NTN-SNRs keinesfalls eine feste Lieferzusage zum genannten Datum dar.
Daher kann im Falle einer Lieferverzögerung auch keinerlei Regress gegen NTN-SNR eingeleitet bzw. keine Bestellung aus diesem Grund storniert werden. Auch verleiht eine Lieferverzögerung durch NTN-SNR kein Recht auf Schadenersatzleistungen im Falle von Differenzen zwischen dem Kunden und seinen eigenen Kunden.
NTN-SNR behält sich außerdem das Recht vor, im Falle Höherer Gewalt laut Klausel IX nicht oder nur einen Teil der bestellten Produkte zu liefern.
Bei Produkten oder Produktteilen, die Gegenstand einer Spezialanfertigung sind, können die gelieferten Mengen um bis zu 10% über oder unter den bestellten Mengen liegen.
IV - PREISE
Ohne besondere ausdrückliche Vereinbarung zwischen NTN-SNR und dem Kunden verstehen sich die Preise ohne Gebühren und Aufwendungen jeder Art, wie Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten, Zollgebühren, Abgaben, Steuern und steuerähnlichen Abgaben, und vor allem ohne MwSt.
Soweit nichts Anderslautendes angegeben ist, sind die Preise der NTN-SNR-Angebote Festpreise. NTN-SNR behält sich jedoch das Recht vor, diese Preise aufgrund von wirtschaftlichen und währungstechnischen Schwankungen, die zwischen Auftragserteilung und -ausführung stattfinden und diverse Änderungen bei den die Preise bestimmtenden Elementen zur Folge haben, zu ändern.
Die von NTN-SNR in Angeboten und Aufragbestätigungen genannten Preise beziehen sich auf die bestellten Mengen und NTN-SNR behält sich das Recht vor, die Stückpreise im Falle einer Änderung dieser Mengen zu ändern.
Ohne anderslautende Vereinbarung gelten die Angebote für einen Monat ab ihrer Ausgabe.
V – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN – ZAHLUNGSRÜCKSTAND ODER -VERSÄUMNIS
Sofern in den Auftragsbestätigungen oder Rechnungen von NTN-SNR nichts anderes festgelegt wird, sind alle Rechnungen netto ohne Skonto innerhalb von 30 Tagen ab Ende des Versandmonats an Annecy zu bezahlen.
Eventuelle Beschwerden zu einer Lieferung befreien den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die Rechnungen bei Fälligkeit zu bezahlen.
Für jede verspätete Zahlung fallen rechtmäßig und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 15% p.a. (sofern dies mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften vereinbar ist) an sowie eine pauschale Entschädigung für Mahngebühren über 40 Euro oder jeglicher sonstiger Betrag an, der von Gesetzes wegen vorgesehen ist.
Eine einzige nicht innerhalb der vereinbarten Fristen und zu den vereinbarten Bedingungen erfolgte Zahlung führt sofort und rechtmäßig zur Fälligkeit aller eventuell noch ausstehenden Zahlungen und macht somit alle noch vom Kunden geschuldeten Summen fällig, wobei die in den vorstehenden Bedingungen vorgesehenen Säumniszuschläge zur Anwendung kommen ohne Notwendigkeit einer Inverzugsetzung.
Eine einzige nicht innerhalb der vereinbarten Fristen und zu den vereinbarten Bedingungen erfolgte Zahlung ermächtigt NTN-SNR, die Lieferungen auszusetzen und die Bestellung(en) ganz oder teilweise zu stornieren.
VI - EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL
NTN-SNR behält sich das Eigentumsrecht an den an die Kunden gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung der Haupt- und Nebensummen vor.
Im Falle der Nichtbezahlung eines Teils oder der gesamten Summe bei Fälligkeit aus welchem Grund auch immer, ist NTN-SNR berechtigt, die Produkte auf Kosten, Gefahren und Risiken des Kunden ohne weitere Formalitäten materiell wieder in Besitz zu nehmen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde insbesondere zur aktiven Mitwirkung an einer Bestandsaufnahme der fraglichen Produkte.
Der Kunde verpflichtet sich, seine Partner über die Existenz dieser Eigentumsvorbehaltsklausel zu unterrichten.
NTN-SNR kann die unbezahlten Produkte aus den Händen von Drittkäufern zurückfordern oder von diesen die direkte Bezahlung ihres Preises verlangen. Falls die Produkte an einen gutgläubigen Dritten verkauft wurden, beschränkt sich das Forderungsrecht von NTN-SNR vorrangig auf den vom Kunden eingenommenen Preis. Bei einem Einbau der Produkte kommt das Recht von NTN-SNR in Höhe des Werts der eingebauten Produkte für die Anlagen, in die sie eingebaut wurden, entweder gegenüber dem Kunden oder gegenüber dem Drittkäufer zur Anwendung.
In keinem Fall können die Produkte beschlagnahmt oder gepfändet werden, und ihr Eigentum darf nicht als Garantieleistung an Dritte übergehen.
Die vorstehenden Bestimmungen haben keine Auswirkungen auf den Übergang der Risiken an den Kunden bei Lieferung der Produkte.
Der Kunde verpflichtet sich, sorgfältig auf den Erhalt der Produkte zu achten und insbesondere jede angemessene Versicherung abzuschließen, ohne dass dies jedoch eine Haftungsbeschränkung darstellt.
Bei einem internationalen Verkauf muss der Kunde gegebenenfalls auf eigene Kosten jede im Bestimmungsland der Produkte erforderliche Formalität zur Umsetzung dieser Eigentumsvorbehaltsklausel erledigen.
VII – BESCHREIBUNG UND SPEZIFIKATION
Die Beschreibung der Produkte und Dienstleistungen in den Katalogen, Tariflisten, Broschüren gibt nur die allgemeine Natur der beschriebenen Produkte und Dienstleistungen wieder. NTN-SNR behält sich das Recht vor, die Produkte und Dienstleistungen ohne Vorankündigung zu ändern.
VIII – GESETZLICHER AUSGLEICHSANSPRUCH
Für die Produkte gilt eine Gewährleistung für sämtliche Herstellungs- oder Materialfehler, die sie für den normalen Gebrauch ungeeignet machen. Diese Gewährleistung ist streng auf die Rückerstattung oder den Austausch der als defekt anerkannten Produkte unter folgenden Bedingungen beschränkt:
- Beschwerden bezüglich der Mengen, des Gewichts, der Maße und offensichtlicher Mängel werden bei einem Verkauf im Inland innerhalb von 8 Tagen und bei einem internationalen Verkauf innerhalb von 3 Monaten ab Lieferung an den Kunden in dessen Namen oder auf seine Rechnung entgegen genommen.
- NTN-SNR erteilt für die gelieferten Produkte eine Gewährleistung für sämtliche nicht offensichtlichen Herstellungs- oder Materialfehler, auch im Falle versteckter Mängel, die die Produkte für den normalen Gebrauch ungeeignet machen. Diese Gewährleistung gilt bei einem Verkauf im Inland 6 Monate und bei einem internationalen Verkauf 12 Monate ab Lieferung gemäß vorstehender Klausel II, sofern die Produkte nicht vor oder während ihrer Nutzung beim Kunden verändert oder modifiziert wurden.
Der kostenlose Austausch oder eine Erstattung werden nur nach Prüfung der betroffenen Produkte durch NTN-SNR gewährt. Die Produkte sind fracht- und verpackungskostenfrei an NTN-SNR einzusenden. Kosten und Risiken der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Alle durch üblichen Verschleiß, Unfall oder unsachgemäße Verwendung (besonders durch eine fehlerhafte Wartung, ungeeignete Schmiermittel, Überlastung, falsche Montage, usw.) verursachten Schäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die von NTN-SNR als defekt anerkannten Produkte werden nach Ermessen NTN-SNR entweder ausgetauscht, oder ihr Rechnungspreis für das ganze Produkt oder einen Teil davon wird erstattet.
NTN-SNR haftet in keinem Fall für Gewinnausfälle oder sonstige direkte oder indirekte Schäden.
IX – HÖHERE GEWALT
NTN-SNR haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung aufgrund eines Falles Höherer Gewalt. Hierzu zählen unter anderem: Naturkatastrophen, Stürme, Überschwemmungen, Frost, Brand, Beschaffungsschwierigkeiten, Streiks oder sonstige Arbeitskonflikte, eine Störung oder Unterbrechung der Kommunikationsmittel oder -wege, eine Regierungsvorschrift, die den Umtausch oder Transfer von Fremdwährungen, den Import, Export oder Verkauf der Produkte untersagt, sowie jede Verzögerung in Zusammenhang mit die Sicherheit der Fracht oder den Erhalt von erforderlichen Verwaltungsgenehmigungen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen betreffenden Anforderungen.
X - GEISTIGES EIGENTUM - VERTRAULICHKEIT
NTN-SNR behält das geistige Eigentum an Projekten, Studien, Zeichnungen, Modellen und Gegenständen, die das Unternehmen herstellt oder die für das Unternehmen hergestellt werden. Diese dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht weitergegeben oder verwendet werden.
Der Kunde behandelt direkt oder indirekt von NTN-SNR übermittelte, schriftliche oder mündliche Informationen vertraulich, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
XI –WERKZEUGAUSSTATTUNG, FORMEN, SONDERAUSSTATTUNGEN, PROTOTYPEN
Eine eventuell vom Kunden geforderte Beteiligung an den Herstellungskosten der Werkzeugausstattung (Werkzeuge, Formen, usw.) führt nicht zum Übergang des materiellen Eigentums an diesen Werkzeugen oder von damit verbundenen geistigen Rechten auf den Kunden, es sei denn es wurde eine gegenteilige Vereinbarung getroffen.
XII – STREITIGKEITEN
NTN-SNR und der Kunde bemühen sich um eine gütliche Beilegung von Auseinandersetzungen.
Ist eine gütliche Beilegung nicht möglich, unterliegt jeder auf die Auslegung oder Ausführung dieser allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen und/oder einen Auftrag zurückgehende Rechtsstreit – aus welchem Grund auch immer er entstand, auch im Falle einer Inzidentklage oder bei mehreren Beklagten - ausschließlich französischem Recht und der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Annecy in Frankreich.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten für internationale Verkäufe.